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Neue Einreisebedingungen nach Japan veröffentlich

Rückkehr der Visafreiheit und weitere Impfstoffe werden anerkannt

Das lange Warten hat endlich ein Ende. Ab jetzt können wieder Reisen nach Japan geplant werden. Nicht nur dass die Beschränkung für die Buchung über ein Reisebüro weggefallen ist.

Wie die japanische Botschaft heute bekannt gab, gelten ab 11. Oktober 2022 neue Einreisebedingungen.

Rückkehr der Visafreiheit

Geplant ist eine Wiederaufnahme der Regelungen für Visafreiheit. Diese soll ab dem 11. Oktober wieder eingeführt werden. Insgesamt gilt die Visafreiheit dann für 68 Länder und Regionen, unteranderem Deutschland und weitere EU-Länder, sowie Großbritannien, die USA und Kanada. Durch die neue Regelung ist es nun wieder möglich Individual Reisen nach Japan zu unternehmen. Bisher war ein touristischer Besuch des Landes nur mittels einer Pauschalreise oder mit einer geführten Reisegruppe möglich. Auch Transitreisen werden durch die Visafreiheit nun wieder einfacher.

Wer sich jedoch länger als 90 Tage in Japan aufhalten möchte, muss dennoch ein Visum inklusive Certificate of Eligibility beantragen. Ebenfalls müssen Personen, die einer bezahlten Tätigkeit in Japan nachgehen, ein Visum beantragen. Auch wenn diese Tätigkeit für weniger als 90 Tage ausgeführt wird.

Die japanische Botschaft beschreibt eine bezahlte Tätigkeit folgendermaßen: „Aktivitäten, für die Antragstellende von japanischer Seite Geld erhalten, für die in Japan ausgeübte Tätigkeit. Aufwandsentschädigungen werden ggfs. nicht als Bezahlung betrachtet, die Entscheidung darüber obliegt allerdings allein der Japanischen Botschaft bzw. den Generalkonsulaten“.

Eine Bescheinigung über die Registrierung beim ERFS-System ist bei der Beantragung der Visa nicht mehr erforderlich.

Unveränderte Regeln

Die japanische Botschaft betonte, dass die übrigen bisherigen Regelungen bestehen bleiben. Einreisende müssen nachweisen, dass sie dreimal gegen COVID-19 geimpft sind. Wer diesen Nachweis nicht erbringen kann, muss einen negativen Test vorweisen. Der Test darf nicht älter als 72 Stunden vor Abflug datiert sein, sonst wird dieser nicht anerkannt.

Wie die japanische Botschaft mitteilte, werden nun alle Impfstoffe, die auf der WHO-Emergency Use Listing stehen, bei der Einreise anerkannt.

Weitere Infos zur Einreise, sind auf der Seite der japanischen Botschaft zu finden.

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