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Schulvorschriften zur Haarfarbe sind legal

Obwohl das Gericht die Schulordnung nicht für illegal hielt, kritisierte es die ergriffenen Maßnahmen dennoch.

Die japanischen Schulregeln für Schüler und Schülerinnen, sind vielseitig und reichen über Uniformpflicht, bis hin zu Verboten von Nagellack oder Make-up. Aber die vielleicht verrückteste und zugleich strengste Regel überhaupt, ist die Haarregel. Nein. Diese Regel ist nicht an den Haaren herbeigezogen. Sie gibt es wirklich.

Doch was war geschehen?

Die inzwischen 21-jährige Klägerin hatte im April 2015, in der Präfektur Osaka, die Kaifukan High School besucht. Da das Mädchen von Natur aus braune Haare hat, fiel sie nach Ansicht der Schule aus der Rolle. Ihr wurde u.a. unterstellt, die Haare gefärbt zu haben, was gegen die Schulregeln verstößt.

Die Schulvorschriften untersagen den Schülern, weder mit „Verlängerungen, gewellten, gefärbten, gebleichten oder geflochtenen Haaren“, die Schule zu besuchen.

Die Schülerin beteuerte zwar mehrfach, dass es sich um ihre natürliche Haarfarbe handeln würde, doch akzeptierte die Schule ihre Aussage nicht. Sie wurde sogar mehrfach aufgefordert, sich die Haare schwarz zu färben.

Aufgrund ihrer „unnatürlichen“ Haarfarbe wurde ihr bereits mehrfach, die Teilnahme an Klassen- und Schulausflügen verweigert, teilte die Klägerin vor Gericht mit.

Die Präfekturregierung argumentierte hingegen, dass ein stellvertretender Schulleiter den freiliegenden Haaransatz der Schülerin, während eines Gespräches, begutachtet habe und bestätigte, dass sie schwarz sein.

Die ehemalige Schülerin, die mittlerweile unter einem emotionalen Trauma litt, verließ daraufhin die Schule. 2017 zog das Mädchen schließlich gegen die Schule vor Gericht und forderte eine Entschädigung, in Höhe von 2,2 Millionen Yen (ca. 17.500 Euro).

Nach knapp 4 Jahren fällte das Gericht, am 16. Februar 2021, sein Urteil.
Die Präfekturregierung muss dem Mädchen, für die emotionale Belastung 330.000 Yen (ca. 2.600 Euro) zahlen.

In der Urteilsverkündung führte das Gericht Fälle an, in denen die Schule den Platz der Schülerin in Klassenzimmern nicht mehr verfügbar machte. Weiterhin löschte man ihren Namen von der Klassenliste, als sie in ihr Abschlussjahr eintrat.

„Solche Handlungen bedrückten die Studentin und bauten ein zunehmendes Misstrauen auf. Außerdem berücksichtigte die Schule nicht die psychologische Belastung der Schülerin.“, heißt es in dem Urteil.

Daneben musste sich das Gericht mit der Frage befassen, ob die Schulordnung eine Rechtsgrundlage bildet, da laut Aussage der Präfekturregierung, die Schulvorschriften einen legitimen Bildungszweck erfüllen. Sie seien dazu gedacht, knallige Frisuren einzuschränken und damit die Interessen der Schüler auf Studium und Sport zu lenken.

Die Klägerin erklärte hingegen, dass die Wahl der Frisur, den Vorlieben des Einzelnen entspreche und dass die Schulordnung, das in der Verfassung garantierte Selbstbestimmungsrecht, verletze.

Das Gericht schloss sich allerdings der Verteidigung an und verwies auf frühere Gerichtsurteile, die den Schulen einen weitreichenden Ermessensspielraum hinsichtlich der Schulvorschriften einräumten. Das bedeutet zudem, dass die Maßnahmen der Schule, zur Überprüfung der Haarfarbe der Schülerin „nicht illegal“ seien.

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